- Privatreisenden müssen eine von einem(r) aserbaidschanischen Staatsangehörigen oder in Aserbaidschan ansässigen ausländischen Staatsangehörigen erstellte und im Außenministerium der Republik Aserbaidschan ordnungsmäßig registrierte Einladung vorlegen.
- Touristen müssen eine Bestätigung über eine Hotelreservierung sowie ein Hin- und Rückflugticket vorlegen.
- Geschäftlich Reisenden müssen eine von einer in der Republik Aserbaidschan niedergelassenen juristischen Person erstellte Einladung vorlegen;
- Transitreisenden, die bis zu sieben Tagen über das Gebiet der Republik Aserbaidschan in ein Drittland reisen, müssen ihr gültiges Visum oder ihre gültige Reisetickets für das weiter zu besuchende Drittland vorlegen.
- Dienstlich oder diplomatisch Reisende müssen eine Verbalnote des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland, einer ausländischen Botschaft bzw. einem ausländischen Konsulat in der Bundesrepublik Deutschland oder einer internationalen Organisation vorlegen.
- Für ein mehrmaliges Visum, das ein Jahr gültig ist, muss eine Bestätigung des Außenministeriums der Republik Aserbaidschan vorliegen.
- Vorzulegen sind weiterhin:
- Reisepass (der Reisepass muss minsdestens noch drei Monate nach Visumsende gültig sein);
- in allen Punkten vollständig ausgefüllter Visumfragebogen;
- 2 x Passlichtbilder (3x4 cm) (Die Fotos bitte unbedingt auf den Visumfragebogen aufkleben!);
- Überweisungsbeleg der Visum-Gebühr. Ein- oder zweimaliges Visum für einen Zeitraum von drei Tagen bis zu drei Monaten kostet 60 EUR, ein mehrmaliges Visum kostet 200 EUR. Ein- und zweimalige Transitvisa kosten entsprechend 20 EUR und 37 EUR. Bei der Beantragung des Visums muss die Zahlung schon auf dem Konto der Botschaft (Commerzbank, Konto-Nr.: 266153601, BLZ 10040000) eingegagen sein. Die Botschaft akzeptiert kein Bargeld und keine Schecks bzw. Überweisungsaufträge. Dienstliche und diplomatische Visa werden gebührenfrei ausgestellt.
- Es wird empfohlen, das Visum einen Monat vor Eintritt der Reise zu beantragen.
- Bei Zusendung der Unterlagen per Post ist ein ausreichend frankierter Briefumschlag mit Rückanschrift beizulegen, da der Pass sonst nur während der Sprechstunden der Konsularabteilung der Botschaft persönlich abgeholt werden kann.
-
Fremde Staatsangehörige und Staatenlose können in folgenden Fällen ein aserbaidschanisches Visum in einem der Flughäfen und dem Außenministerium der Republik Aserbaidschan bekommen:
:- Bei Vereinbarung dieser Regelung in den zwischenstaatlichen Abkommen;
- Bei dienstlichen Einreisen mit offizieller Einladung von dem Staatspräsidenten der Republik Aserbaidschan, Ministerpräsidenten der Republik Aserbaidschan, Parlamentspräsidenten der Republik Aserbaidschan, Leiter der Präsidialadministration der Republik Aserbaidschan, Parlamentspräsidenten der Autonomen Republik Nachtschiwan, Präsidenten des Verfassungsgerichts der Republik Aserbaidschan, Präsidenten des Obergerichts der Republik Aserbaidschan, Generalstaatsanwalt der Republik Aserbaidschan, Bürgerbeauftragten (Ombudsmann) der Republik Aserbaidschan, Vorsitzenden der Zentralen Wahlkommission und Leiter eines zentralen Exekutivenorgan;
- Für die Mitarbeiter der in der Republik Aserbaidschan tätigen diplomatischen und konsularischen Vertretungen und internationalen Organisationen und ihre Angehörigen; für die Einreisenden in die Republik Aserbaidschan mit einer diplomatischen Sondermission;
- Für Teilnehmer der Behebung der Folgen von Katastrophen, die vom Ministerium für Katastrophensituationen der Republik Aserbaidschan offiziell eingeladen wurden;
- Bei Einreisen anläßlich der Sterbefälle der in der Republik Aserbaidschan ansässigen Angehörigen bei Vorlage des Nachweises des Sterbefalls.
- Bei Vereinbarung dieser Regelung in den zwischenstaatlichen Abkommen;